📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nota Recruiting - Personalvermittlung für Unternehmen
Sonnenhang 39
85305 Jetzendorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Zusammenarbeit zwischen Nota Recruiting, Sonnenhang 39, 85305 Jetzendorf (nachfolgend „Vermittler“), und Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Personalvermittlung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungen

Der Vermittler unterstützt den Kunden durch Personalberatung, Active Sourcing und die Vorstellung von Bewerberinnen und Bewerbern. Er ist nicht Arbeitgeber der vorgestellten Personen. Auswahl, Eignungsprüfung und Abschluss des Arbeitsvertrags liegen beim Kunden. Eine bestimmte Zahl an Vorstellungen oder ein Vermittlungserfolg wird nicht zugesagt.

3. Vereinbarung der Zusammenarbeit

Die entgeltliche Zusammenarbeit und die geltenden Konditionen werden zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung vereinbart. Diese AGB werden dem Kunden vor Abschluss zur Verfügung gestellt und in die Vereinbarung einbezogen. Der Vermittler kann Anfragen ablehnen.

4. Erfolgshonorar und Berechnungsgrundlage

Sofern nicht individuell anders vereinbart, beträgt das Vermittlungshonorar 25 % der im Arbeitsvertrag vereinbarten jährlichen Bruttovergütung. Hierzu zählen das feste Jahresbruttogehalt einschließlich vertraglich zugesagter Sonderzahlungen (z. B. 13. Gehalt) sowie garantierte variable Vergütungsbestandteile.

Nicht garantierte Boni, Sachleistungen und Arbeitgebernebenkosten bleiben außer Ansatz, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit geschuldet, zusätzlich berechnet.

5. Entstehung des Honoraranspruchs und Zahlung

Das Honorar entsteht ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung, sobald infolge der Vorstellung oder Vermittlung durch Nota Recruiting ein wirksamer Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und der vorgestellten Person unterzeichnet ist. Der tatsächliche Arbeitsantritt ist hierfür nicht erforderlich.

Der Kunde informiert den Vermittler zeitnah über den Vertragsschluss und teilt die zur Berechnung erforderlichen Vergütungsbestandteile mit. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Bereits bekannte Bewerberinnen und Bewerber

Ist eine vorgestellte Person dem Kunden bereits aus einem laufenden Bewerbungs- oder Vermittlungsverfahren bekannt, teilt der Kunde dies dem Vermittler nach der Vorstellung zeitnah in Textform mit und erläutert den bestehenden Kontakt.

Die Parteien klären in diesem Fall vor einer weiteren Zusammenarbeit, ob und unter welchen Bedingungen eine Vermittlung durch Nota Recruiting erfolgt.

Eine bloße frühere Kenntnis der Person begründet für sich genommen weder einen Honoraranspruch noch schließt sie einen solchen aus; maßgeblich ist der Beitrag der Vermittlung zum Zustandekommen des Arbeitsvertrags.

7. Mitwirkung und Vertraulichkeit

Der Kunde stellt zutreffende Informationen zu Position und Rahmenbedingungen bereit und informiert den Vermittler zeitnah über den Stand des Auswahlverfahrens und eine Einstellung.

Bewerberunterlagen werden vertraulich behandelt, ausschließlich für den vereinbarten Auswahlzweck genutzt und nur bei entsprechender Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben.

8. Datenschutz

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO. Personenbezogene Bewerberdaten werden nur im erforderlichen Umfang und zu zulässigen Zwecken verarbeitet.

Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermittlers; erforderliche zusätzliche Datenschutzvereinbarungen werden gesondert getroffen.

9. Haftung

Der Vermittler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Angaben von Bewerberinnen und Bewerbern wird keine uneingeschränkte Richtigkeitsgarantie übernommen; eigene gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

10. Beendigung der Zusammenarbeit

Eine auf unbestimmte Zeit angelegte Zusammenarbeit kann von jeder Partei in Textform mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.

Für einzelne Aufträge gelten vorrangig individuell vereinbarte Regelungen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.